Greenwashing – wo hört Werbung auf, wo beginnt das Risiko?

„Klimaneutral“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ – was früher bloß gutes Marketing war, kann heute teuer werden.

In der aktuellen Ausgabe der Lebensmittel Praxis durfte ich als Wirtschaftsanwalt erklären, warum sich Hersteller und Händler jetzt dringend mit der neuen Green Claims-Richtlinie und der BGH-Rechtsprechung zu Umweltversprechen (Stichwort: Katjes-Fall) befassen sollten.

Denn:

Gerichte urteilen strenger. Die DUH klagt aggressiver. Und der Mittelstand steht oft allein da.

Werbung mit Umweltversprechen ist erlaubt – aber nur mit Fakten. Alles andere ist juristisch riskant und kann strafrechtlich relevant werden.

Meine Empfehlung:

Keine grünen Label, Icons oder Begriffe ohne belastbare Erläuterung.

CO₂ einsparen ist gut. Aber bitte nicht „klimaneutral“ draufschreiben, wenn’s nur kompensiert wird.


Artikel: Immer mehr Klagen wegen „Greenwashing“

Quelle: https://lebensmittelpraxis.de/

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