Der BGH hat geliefert. Jetzt sind wir dran.

Coaching ist kein rechtsfreier Raum – das macht die Entscheidung vom 12.6. (III ZR 109/24) unmissverständlich klar. Wer Programme mit Lernzielen, Videolektionen und Gruppen-Calls anbietet, braucht eine Zulassung nach dem FernUSG. Sonst ist der Vertrag nichtig – auch...