Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer: BGH dreht die Daumenschrauben an!

Was passiert, wenn ein Geschäftsführer gegen sein Wettbewerbsverbot verstößt? Der BGH sagt: Rückwirkend kann sogar die Karenzentschädigung gestrichen werden!

In unserem neuen Beitrag zeigen wir, wie Unternehmen diese Daumenschrauben anziehen können – und wie Geschäftsführer sich wehren. Jens-Arne Former und ich, Dr. Marc Laukemann, haben uns auf solche Fälle spezialisiert. Wir kennen die Risiken – und die Chancen, die dieses Urteil mit sich bringt.

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