Wenn der Mieter stirbt – wer haftet wirklich?

Ein aktuelles Urteil des LG Regensburg zeigt: Vermieter tragen das Risiko.

Tatortreinigung, Geruch, Renovierungskosten – wer zahlt, wenn der Mieter stirbt?

Das LG Regensburg (Urt. v. 18. 9. 2025 – 85 O 1495/24) entschied:

➡ Der Tod ist keine Pflichtverletzung.

➡ Die Erben haften nicht für Folgeschäden.

Für Vermieter und Eigentümer bedeutet das:

  • Nur Ansprüche bis zum Tod sind durchsetzbar (§ 1967 BGB).
  • Schäden danach: Betriebliches Risiko.
  • Versicherungsdeckung prüfen – Fristen laufen meist binnen 14 Tagen.

Im Beitrag von Dr. Marc Laukemann, Dr. Ulrich Rösch und Elisa Roggendorff zeigen wir,

wie Vermieter und Erben jetzt richtig reagieren.

📘 Zum vollständigen Beitrag:

👉 https://www.anwalt.de/rechtstipps/tod-in-gemieteten-raeumen-wer-zahlt-fuer-reinigung-renovierung-und-folgeschaeden-257285.html

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