Datenschutz mal liberal: Geschäftsführer muss Veröffentlichung von Geburtsdatum und Wohnort im Handelsregister hinnehmen

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle sind funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässlich. Geschäftspartner sollen sich zuverlässig informieren können. Auch datenschutzrechtliche Widerspruchsrechte gegen die Aufnahme der Daten bestehen deshalb nicht.

Die Klage eines Geschäftsführers wegen der Veröffentlichung seiner Daten im Handelsregister wurde vom Gericht zurückgewiesen.

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/a8345e9c-de93-4969-a9b5-68e69c610d55


#Datenschutzrecht #Gesellschaftsrecht #Fachanwälte #WirberatenUnternehmer #OLGCelle #Datenschutz #Handelsregister