Fußballverein Hannover 96: Geschäftsführer verhindert erfolgreich eigene Abberufung

Martin Kind bleibt vorerst als Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96 im Amt. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hannover. Dem Verein steht aber weiterhin die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) offen.

In der Urteilsbegründung wird angeführt, dass die Abberufung von Kind als Geschäftsführer durch den Verein als alleinigen Gesellschafter im Juli vergangenen Jahres ohne Beteiligung des Aufsichtsrats rechtswidrig gewesen sei.

Nicht berücksichtigt hat das Gericht bei seinem Urteil die Auswirkungen der Entscheidung auf die 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga.  In Fachkreisen war die Befürchtung aufgekommen, dass die Profilizenz des niedersächsischen Fußballvereins aufgrund der aktuellen Führungsstruktur gefährdet sein könnte.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-celle-kind-bleibt-hannover-96-geschaeftsfuehrer-abberufung-war-nichtig

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