Der BGH hat geliefert. Jetzt sind wir dran.

Coaching ist kein rechtsfreier Raum – das macht die Entscheidung vom 12.6. (III ZR 109/24) unmissverständlich klar.

Wer Programme mit Lernzielen, Videolektionen und Gruppen-Calls anbietet, braucht eine Zulassung nach dem FernUSG. Sonst ist der Vertrag nichtig – auch bei Unternehmerkunden.

Was das für Geschäftsmodell, Bilanz und rechtliche Verteidigung bedeutet, haben wir im Kanzlei-Post skizziert.

👉 Nächste Woche folgt Teil 2: Geschäftsführerhaftung, Rückstellungspflichten, Insolvenzrisiken.

Hier geht’s zum Text: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-erklaert-coaching-vertraege-fuer-nichtig-was-anbieter-jetzt-wissen-muessen-249274.html

#FernUSG #BGH #Coaching #Onlinerecht #Vertragsrecht #Haftung #WirBeratenUnternehmer