Landgericht Frankfurt am Main entscheidet zugunsten der Kunstfreiheit in Markenstreit

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Marc Laukemann kommentiert:

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Landgericht Frankfurt am Main in einem wegweisenden Urteil die Kunstfreiheit in einem Markenstreit gestärkt hat. In dem Fall ging es um das Berliner Modelabel Namilia, das charakteristische Merkmale einer bekannten Luxus-Handtasche in seinen Kreationen auf einer Fashionshow präsentierte.

Das Gericht hat entschieden, dass die Beschäftigung mit einer Marke von der Kunstfreiheit erfasst sein kann. Das Label Namilia hat mit seinen Modekreationen bewusst auf weibliche Klischees hingewiesen und das Spiel zwischen primitiver Direktheit und ultimativen Luxusgütern in einer überspitzten gesellschaftlichen Darstellung dargestellt.

Diese Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main stärkt die Kunstfreiheit und zeigt, dass die kreative Auseinandersetzung mit Marken und deren ikonischen Merkmalen möglich ist. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Grenzen zwischen Kunst und Markenschutz zu definieren und zu klären.

Als Wirtschaftskanzlei LFR Wirtschaftsanwälte halten wir Sie über aktuelle Entwicklung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auf dem laufenden. Wir stehen Ihnen als Experten für weitere Fragen und Beratung gerne zur Verfügung.

Urteil: LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.09.2023 – O 532/23

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